Veranstaltungen

derzeit sind keine AG-Sitzungen oder sonstige Veranstaltungen geplant

Bekanntmachung

Auf der konstituierenden Sitzung am 03.11.2025 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Die Vorsitzende ist Kathleen Ohnesorge von der Max-Beckmann-Oberschule 

 

Die Stellvertreter sind:

Astrid Bauer-Mecili

Sascha Blank 

Amos Borngesser

Serife-Yesim Dogan

Stefanie Hentschel

Jennifer Hermann-Mielke

Sahin Ilgin

Sina Köchel

Carsten Kupka

Stefan Nazahn

 

BEA-Sitzung

Nächsten BEA-Termine:

01.06.26    19.30 Uhr    BEA-Sitzung Juni 2026

06.07.26    19.30 Uhr    BEA-Sitzung Juli 2026

07.09.26    19.30 Uhr    BEA-Sitzung September 2026

05.10.26    19.30 Uhr    BEA-Sitzung Oktober 2026

Konstituierende Sitzung November 2026 

Teilnahme an den vorgenannten Veranstaltungen nur auf Einladung!

Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)

Die folgenden Tipps und Ausführungen dazu sind aus dem LEAPEDIA übernommen:

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität, soweit nicht die Schulkonferenz nach § 76 Abs. 1 und 2 entscheidet.

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen.

Stimmberechtigte und zur Teilnahme verpflichtete Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte sind

1. die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender,
2. die Lehrkräfte, die mindestens sechs Wochenstunden selbstständig Unterricht erteilen,
3. die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie
4. die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Personen im Vorbereitungsdienst nach dem Lehrerbildungsgesetz mit mindestes sechs Wochenstunden selbstständigem Unterricht, sofern nicht Ausbildungsverpflichtungen entgegenstehen.

An den Sitzungen der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und ihrer Ausschüsse nehmen mit beratender Stimme teil

1. die Lehrkräfte und die im Vorbereitungsdienst nach dem Lehrerbildungsgesetz stehenden Personen, die weniger als sechs Wochenstunden selbstständig Unterricht erteilen,
2. die gemäß § 13 Abs. 2 mit der Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht betrauten Personen,
3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtschülervertretung,
4. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtelternvertretung (GEV) und
5. die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe, die in Kooperation mit der Schule Betreuungsangebote im Sinne von § 19 erbringen.

Schulgesetz §§ 79,82

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Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Kindern den besten Start in die Schule zu ermöglichen und dieser fängt bereits in der Kita an!

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Wie leite ich einen Elternabend oder eine GEV-Versammlung, welche Rechte und Pflichten haben Eltern und Elternvertreter?

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