Mindestanforderungen im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause durchsetzen

Beschlossen auf der Sitzung vom 1. 3. 2021

Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, die Einhaltung einheitlicher Mindestanforderungen im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause (saLzH) durchzusetzen:

1. Wochenplan bzw. Unterstützung in der Handlungsschrittplanung

Lehrkräfte sollen Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Woche einen klar strukturierten Wochen- bzw. Tagesplan (angepasst an die Fähigkeiten/Bedürfnisse der jeweiligen Klassenstufe) zur Verfügung stellen. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler sich selbstständig (ohne elterliche Hilfe) organisieren können und mehr Struktur in den Tag bekommen. Folgende Anforderungen sollte der Plan erfüllen: 

  • Bereitstellung aller Aufgaben, die in dieser Woche bearbeitet werden sollen, mit Abgabefristen und allen Terminen für Videokonferenzen u.ä.
  • Darstellung aller Fächer, für die Unterricht angeboten wird  • Der Wochenplan soll spätestens Freitagabend zur Verfügung stehen
  • Für Kinder, die zu Hause lernen, muss weiterhin eine strukturierte Beschulung gewährleistet sein

2. Kommunikationsstruktur

  • Die Lehrkräfte sollen jeder Schülerin und jedem Schüler regelmäßig  Feedback zu den Leistungen geben, in den Hauptfächern mindestens 1x pro Woche, in den Nebenfächern mindestens 14-tägig. (Mögliche Feedbackmethoden: Rückmeldung zu bearbeiteten Aufgaben, Online-Sprechstunde, etc.)
  • zu jeder Schülerin und jedem Schüler soll mindestens zweimal wöchentlich ein direkter persönlicher Kontakt aufgenommen werden
  • die Lehrkräfte regen die Kommunikation innerhalb der Klassengemeinschaft an, sodass die Schülerinnen und Schüler miteinander in Kontakt bleiben und die Klassengemeinschaft gestärkt wird
  • Einrichtung einer digitalen Betreuung (Videokonferenzen ggf. klassenübergreifend) für Schülerinnen und Schüler, die eine stärkere Begleitung beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause benötigen

Begründung:

m August wurde ein Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 von der Senatsverwaltung herausgegeben. Hier werden Empfehlungen für die Schulorganisation und Qualitätsdimensionen zur Gewährleistung der Unterrichtsqualität im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause (saLzH) benannt. Betrachtet man die derzeitige Umsetzung von saLzH, variiert die Durchführung dieser Vorgaben stark zwischen den Schulen und Klassen. Teilweise erfolgt der Unterricht digital und dem üblichen Stundenplan entsprechend, teilweise werden Wochenpläne verwendet, teilweise erhalten die Kinder ihre Aufgaben in anderer Weise von den jeweiligen Lehrkräften. Entsprechend werden manche deutlich besser versorgt als andere.  

Auch die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern wird jeweils unterschiedlich gehandhabt: Während einige Klassen regelmäßiges Feedback zu ihren erbrachten Leistungen erhalten, warten andere vergeblich auf eine Rückmeldung. Auch eine regelmäßige persönliche Kontaktaufnahme findet nicht überall statt.

Wie eine Umfrage innerhalb der Elternschaft des Bezirkselternausschuss gezeigt hat, sind viele Eltern aktuell in hohem Maße gefordert, das Lernmaterial zu strukturieren und den Unterricht zu begleiten. Das kann nicht von allen Eltern gleichermaßen geleistet werden, was massive Auswirkungen auf die Chancengleichheit hat.

Aus unserer Sicht liegt die Hauptverantwortung für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause bei den Lehrkräften, insbesondere den Klassenleitungen. Eltern können diese Arbeit nicht leisten. Entsprechend sollten gewisse Mindestvoraussetzungen für eine chancengleiche und eigenständige Teilnahme am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause eingehalten werden, damit die vielgescholtene Bildungsschere nicht weiter aufgeht.

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