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derzeit sind keine AG-Sitzungen oder sonstige Veranstaltungen geplant

Bekanntmachung

Vorstand 2023/2024

Auf der konstituierenden Sitzung am 09.11.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Der Vorsitzende ist Daniel Eyngorn vom Bertha-von-Suttner-Gymnasium.

Die Stellvertreter sind:
Nizar Ahmadi
Cindy Aßmann
Astrid Bauer-Mecili
Amos Borngesser
Serife-Yesim Dogan
Jennifer Hermann-Mielke
Sahin Ilgin
Sina Köchel
Melissa Mamioglu-Akkoyun
Kathleen Ohnesorge

 

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BEA-Sitzung

Newsletter September/Oktober 2010

Newsletter im PDF Format

LIEBE SCHULELTERN IM BEZIRK REINICKENDORF

Auch zu Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 erhalten Sie unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter mit Hinweisen zur aktuellen Situation in der Berliner Bildungslandschaft. Hauptthema ist das Volksbegehren für die Grundschul-Horte. Wir müssen aber auch leider wieder das bekannte Thema Büchergeld aufwärmen. Ansonsten erhalten Sie zum Schuljahresanfang eine Vorstellung über den ersten Elternabend und die zu wählenden Vertreter der Elternschaft für die einzelnen Gremien der Schule.

Wenn Sie die gesetzliche Grundlage der Elternarbeit genauer studieren möchten, erhalten Sie hier das Schulgesetz in seiner neuesten Fassung.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz.pdf

Und hier noch eine Bitte an Sie in eigener Sache. Machen Sie Werbung für unseren Newsletter und stellen Sie ihn in der Gesamtelternvertreterversammlung Ihrer Schule einmal vor. Hier können Sie sich anmelden:
http://www.bea-schule-reinickendorf.de/index.php/an-abmeldung-newsletter

Sie können aber auch einfach die Emailadressen sammeln und uns zukommen lassen. Wir nehmen dann gerne alle in den Verteiler auf.

Wenn Sie weitere Anregungen für unseren Newsletter haben, dann melden Sie sich bitte bei uns.

 

DER ERSTE ELTERNABEND IM SCHULJAHR

Ein neues Schuljahr hat begonnen und schon steht er an. Innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn muss zum ersten Elternabend eingeladen werden. In bereits bestehenden Klassen laden die Elternvertreter des vergangenen Jahres zum ersten Elternabend ein, in neu gebildeten Klassen erfolgt dies durch die  Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.

Dort werden zwei gleichberechtigte Elternvertreter sowie zwei Vertreter für die Klassenkonferenz gewählt. Dabei sind für jedes Kind zwei Stimmen pro Wahl abzugeben, auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend ist (bei mehreren Kindern einer Familie aber nicht mehr als vier Stimmen pro Erziehungsberechtigten). Die gewählten Elternvertreter laden mindestens dreimal im Schuljahr im Einvernehmen mit der Klassenleitung zum Elternabend ein.
Die Elternvertreter informieren die Eltern ihrer Klasse regelmäßig über schulische Themen und nehmen die Interessen der Erziehungsberechtigten wahr und vertreten sie gegenüber der Schule. Elternvertreter können sich sowohl in schulische Gremien als auch in Bezirks- und Landesgremien wählen lassen.

Alle Elternvertreter einer Schule bilden die Gesamtelternvertretung (GEV). Die erste GEV-Sitzung wird spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn von der Schulleitung einberufen. Aus ihrer Mitte wählen die Elternvertreter eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter.
Ferner werden vier Mitglieder für die Schulkonferenz (alle zwei Jahre), sowie zwei Vertreter für den Bezirkselternausschuss (BEA-Schule) gewählt. Dieser tagt in Reinickendorf monatlich außerhalb der Schulferien (ca. 9x im Jahr).
Darüber hinaus werden zwei beratende Mitglieder in die Gesamtlehrerkonferenz der Schule, sowie jeweils zwei Vertreter für die Fachkonferenzen gewählt. ( § 90 SchulG)

 

NACHGEFRAGT? WO FINDE ICH AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN (AV)

Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, klickt man zuerst auf das Stichwort Bildung, dann weiter auf den unteren Link im Blauen Kasten Rechtsvorschriften.
http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/index.html

Dort sind dann sowohl alle neueren Rechtsvorschriften (RV), Verordnungen (VO) und Ausführungsvorschriften (AV). Unten auf der Seite befindet sich dann noch ein Link zum Gesamtverzeichnis der Vorschriften und Rundschreiben:
http://www.bwfinfo.verwalt-berlin.de/DokLoader.aspx?DokID=2503

 

GRUNDSCHULKINDER, LEBEN UND LERNEN IN DER GANZTAGSSCHULE, 1+ FÜR BERLIN
ODER SEXY VOLKSBEGEHREN: ELTERN LASSEN IHRE MUSKELN SPIELEN

Nach ihrem großen Erfolg mit einer Unterschriftensammlung für mehr Erzieher in den Kitas fahren Berliner Eltern wieder die Krallen aus. Jetzt fiel der Startschuss für ein weiteres Plebiszit zur Verbesserung der Schulhorte.

„Vielfach beaufsichtigt eine sozialpädagogische Fachkraft in den Kernzeiten 40 Kinder. Mehr als Aufpassen ist da nicht mehr drin, die Förderung verkommt zur Aufbewahrung“, sagt Burkard Entrup, einer der Initiatoren über die Situation in den Berliner Schulhorten. Damit ein Ganztagsangebot einer Schule zum Erfolg führe, bedürfe es einer funktionierenden ergänzenden Förderung und Betreuung. „Ohne dieses sozialpädagogische Angebot ist das Ganztagsangebot eine Mogelpackung.“

Die Initiative will mehr Erzieher für die rund 70.000 Grundschulkinder, die derzeit einen Hort besuchen. Auf einen Erzieher kommen 22 Kinder, „aus sozialpädagogischer Sicht eine Katastrophe“, so Burkard Entrup. Mit dem Volksbegehren soll wieder ein Personalschlüssel von 1:16 erreicht werden. Erst vor acht Jahren hatte der Berliner Senat aus Spargründen den Personaleinsatz in den Horten zurückgefahren.

 

WEITERE FORDERUNGEN DER ELTERN:

  • für alle Kinder einen freien Zugang zu den Ganztagsangeboten der Grundschulen bis 18.00 Uhr durch Wegfall des Bedarfsprüfungs-verfahren von der 1. bis zur 6. Klasse. Kein Kind soll auf Grund der beruflichen bzw. privaten Situation der Eltern von den Förderungs- und den Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden.
  • subventioniertes Mittagessen für alle Grundschulkinder (bisher gibt es das nur für Kinder mit einem Hortvertrag)
  • Der Anspruch auf Personalzuschläge für Integrationskinder, für Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. in benachteiligen Wohngebieten soll erstmals rechtlich durch Aufnahme in das Berliner Schulgesetz gesichert werden. Hierbei werden die Ansprüche behinderter Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf, die jetzt lediglich einen Personalzuschlag von 0,125 Stellenanteilen erhalten, auf 0,25 Stellenanteilen verbessert, was den Zuschlägen in der Kita entspricht. Diese Anpassung wurde bei der Verlagerung an die Grundschulen 2005 außer Acht gelassen.
  • Das im Dezember 2009 veröffentlichte „Berliner Bildungsprogramm für den offenen Ganztagsbetrieb“ soll in §19 des Schulgesetzes verankert werden und so die Qualitätsentwicklung der Schulen voranbringen. Dafür sollen Erzieher und Lehrer zwei Tage pro Schuljahr für Fortbildungen vom Unterricht freigestellt werden.

Schlappe 99 Millionen Euro kosten die geforderten Maßnahmen – pro Jahr. Gut investiertes Geld, finden die Initiatoren des Volksbegehrens, ein „Gewinn für alle Berliner“. „Diese Investition ist eine präventive fördernde Maßnahme, die spätere Förderungen, die ungleich teuerer sind, verringern wird.“

 

ZURÜCKHALTENDE SYMPATHIE BEI PARTEIEN UND VERBÄNDEN

Die Gewerkschaften GEW und Verdi unterstützen das Volksbegehren. Ebenso der Dachverband der Kinder- und Schülerläden, der aber das Plebiszit für verfrüht hält: „Das Thema Ganztagsbetreuung an der Grundschule muss dringend grundsätzlich diskutiert werden“, sagt Sprecher Roland Kern. „Dem Volksbegehren kann man schon jetzt das Verdienst zusprechen, diese Diskussion wieder angestoßen zu haben.“

Freundliche Distanz ist die Grundstimmung bei den Parteien im Abgeordnetenhaus: Zwar halten alle Fraktionen Verbesserungen für durchaus wünschenswert – aber finanzierbar ist für die Regierungsparteien nicht einmal ein Teilaspekt der Forderungen des Volksbegehrens.

Die Grünen beantragten, „die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Schüler/-innen der Klassenstufe 5 und 6 ohne Prüfung eines „besonderen Betreuungsbedarfes“ an der Ganztagsbetreuung teilnehmen können.“ Zwischen der Ganztagsschule bis Klasse 4 und dem Ganztagsbetrieb ab Klasse 7 gibt es eine nicht nachvollziehbare Lücke, die die Grünen schließen wollen, um alle Kinder in einer immer mehr akzeptierten Ganztagsschule optimal fördern zu können. „Die Mehrkosten von ca. 6 Mio. Euro bei Nutzung von 50% mehr Ganztagsmodulen für die Klassen 5 und 6 sind daher gut investiert und bieten genau diesen Schüler/-innen die Möglichkeit, von der pädagogisch sinnvollen Ganztagsbetreuung zu profitieren.“

Für die SPD hat der Ausbau der Ganztagsschulen Priorität, nicht die Betreuung der Fünft- und Sechstklässler. „Der Bedarf ist nicht unbedingt gegeben“, so die bildungspolitische Sprecherin Felicitas Tesch, „es bleibt aber eine Lücke.“ Ablehnung gab es im Bildungsausschuss Ende Mai auch von den Linken. Nachholbedarf gebe es insgesamt, zentral sei aber die Schaffung von Ganztagsangeboten im Zuge der Schulstrukturreform. „Wir sehen den Bedarf“, sagt der bildungspolitische Sprecher Steffen Zillich, „der ist aber nicht zu finanzieren.“

Auch Staatssekretärin Claudia Zinke lehnt die Forderung der Grünen ab. Bisher würden nur wenige Anträge auf Betreuung der älteren Grundschulkinder abgewiesen. Doch nach Schaffung eines entsprechenden Angebotes würde der Bedarf steigen: Schätzungsweise zehn Prozent der Eltern würden ihre Kinder anmelden. Die Kosten für die Lückenschließung lägen „im zweistelligen Millionenbereich“, „das konnten wir im Haushalt nicht darstellen“, so Zinke.
Unbezahlbar! Mit diesem Argument sahen sich die Eltern auch beim Kita-Volksbegehren gegenüber. Nachdem die erste Hürde geschafft war, ging es dann doch. Der Senat handelte mit den Initiatoren einen Kompromiss aus, der weitgehend die Forderungen der Eltern erfüllte.

Informationen und Unterschriftenlisten für das Volksbegehren "Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin" gibt es auf der Webseite der Initiative www.volksbegehren-grundschule.de
Daniela von Treuenfels
(erschienen in www.berlin-familie.de)

 

 

 

 

 

 

„BÜCHERGELD“ ODER AUCH: „ALLE JAHRE WIEDER“

Und dann ist da noch das Thema „Schulbücher“. Sie müssen seit dem Schuljahr 2003/2004 von den Eltern selbst bezahlt werden, allerdings bis maximal 100 Euro pro Schuljahr und Kind.

Ausgenommen sind Familien, die von Sozialhilfe leben, Hartz IV oder Wohngeld erhalten, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, sowie Schüler, die BAföG bekommen. Der Nachweis über den Bezug dieser Leistungen muss rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien vorgelegt werden, bzw. innerhalb eines Monats nach Beginn des neuen Schuljahres. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die Schulbücher selbst finanziert werden.
Und übrigens, eine Lernmittelbefreiung gilt auch für Arbeits-/Lernhefte, die auf der Bücherliste stehen. Da hilft auch nicht der Einwand der Schule, dass diese ja nur einmal zu benutzen seien. Genau deshalb sollte sich die Schule deren Einsatz genau überlegen!

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Schulbücher Ihrer Kinder zu finanzieren:

1. Die Selbstfinanzierung

Spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres erhalten Sie von der Schule eine Liste von Büchern, die sie selber über die Buchhandlung bestellen, bezahlen und abholen. Diese Bücher bleiben ihr Eigentum.

2. Der Bücherfonds an Ihrer Schule:

Dazu muss es einen nach dem Schulgesetz geregelten Bücherfonds an Ihrer Schule geben. Sie treten diesem für ein Jahr bei und bezahlen dafür z.B. 50 Euro. Dafür erhalten die Teilnehmer die Bücher leihweise für das laufende Schuljahr. Am Ende des Schuljahres geben Sie die Bücher an den Fonds zurück, der diese im nächsten Schuljahr wieder verleihen kann.

!!! WICHTIG: 100 Euro und Schluss !!!

Sind bereits Bücher, Lernhefte oder Arbeitshefte für 100 Euro (Neubeschaffungswert lt. Bücherliste) für die Kinder ihrer Klasse angeschafft worden, müssen sie keine weiteren Lernhefte oder Bücher finanzieren. Manche Lehrer lieben es, kurz nach Schuljahresbeginn noch ein Arbeitsheft, welches ganz wichtig zum Lernen für die Kinder sei, bei den Eltern zu bestellen. Prüfen Sie sehr genau und lassen sie sich nicht unbedingt darauf ein. Denn die gesetzliche Grenze liegt bei 100 EUR und diese Lehrer hatten sich vermutlich mit Ihren Wünschen schon in ihrer Fachkonferenz nicht erfolgreich durchsetzen können!

Ist nur ein Elternteil mit der zusätzlichen Anschaffung nicht einverstanden, ist der Wunsch hinfällig!

 

TERMINE AUF EINEN BLICK:

31.08.10 AG-SIT 19.00 Uhr Ratskeller, Rathaus Reinickendorf
06.09.10 BEA Sitzung 19.30Uhr Bertha von Suttner Schule,
Reginhardstr. 172; 13499 Berlin
18.09.10 Grundschulmesse   Atrium, Senftenberger Ring 97, 13435 Berlin
04.10.10 BEA Sitzung 19.30Uhr Ort wird noch bekannt gegeben
26.10.10 AG-SIT 19.00 Uhr Ratskeller, Rathaus Reinickendorf
08.11.10 AG Grundschule 19:30 Uhr Ratskeller, Rathaus Reinickendorf

V.i.S.d.P.:
Nicole Heyer
Pressebeauftragte
des BEA-Schule-Reinickendorf

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Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Kindern den besten Start in die Schule zu ermöglichen und dieser fängt bereits in der Kita an!

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Wie leite ich einen Elternabend oder eine GEV-Versammlung, welche Rechte und Pflichten haben Eltern und Elternvertreter?

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