Angepasste Inklusionsstundenzahl für Autismus

Beschlossen auf der Sitzung vom 6. 3. 2023

„Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“, eine an ihre Beeinträchtigung angepasste Anzahl an Inklussionsstunden für eine*n feste*n Schulassistent*in zu genehmigen."

Begründung:

Wir Eltern fordern Kinder mit dem Förderstatus „Autismus“ individueller bezüglich ihrer Inklusionsstunden zu beurteilen und ihnen dann einen festen Schulassistenten oder eine feste Schulassistentin zu genehmigen.

Aktuell erhalten Kinder mit diesem Förderstatus nur acht Inklusionsstunden in der Woche unabhängig von ihrem tatsächlichen Bedarf. Da aber je nach Ausprägungsgrad der Störungen im Autismusspektrum die Unterstützungsbedarfe sehr unterschiedlich ausfallen, sind diese acht Stunden oft nicht ausreichend.

So ist es für viele Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Bedarf aktuell nicht möglich am gesamten Unterricht ihrer Jahrgangsstufe teilzunehmen. Sie werden nur stundenweise (2-3 Stunden) am Tag beschult. Dies ist nicht im Sinne der Inklusion. Auch diese Kinder haben ein Anrecht auf eine vollumfassende (1:1) Beschulung. Nur durch individuell angepasste Inklusionsstunden kann dies gewährleistet werden.