Mehr Flexibilität bei der Kurswahl in der gymnasialen Oberstufe

Beschlossen auf der Sitzung vom 3. 5. 2021

Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert die Senatsverwaltung für Bil­dung, Jugend und Familie auf, die Rechtsverordnung zur Kurswahl im Zuge der Neufassung der Rahmenlehrpläne dahingehend anzupassen, dass mehr Flexibilität zugelassen wird, um damit auch die Stärkung der Naturwissen­schaften zu ermöglichen. Ebenso sollte auf einheitliche Regeln in beiden Bun­desländern geachtet werden.

Begründung:

Die derzeitigen Regeln zur Kurswahl und zur Wahl der Prüfungsfächer in der Sekun­darstufe II schränken die Schüler sehr stark ein. Eine wirklich freie Wahl der Leis­tungs- und Prü­fungsfächer ist durch diverse Belegungs- und Einbringverpflichtungen nicht möglich. Da­durch werden insbesondere die Naturwissenschaften benachteiligt, weil in der Regel nur eine Naturwissenschaft ausgewählt bzw. belegt werden kann. Naturwissenschaftliche Ta­lente werden so ausgebremst. Die Wahl der Leistungskurs­fächer stellt für viele bereits eine Vorentscheidung für den späteren beruflichen Wer­degang dar. Es sollte hier deshalb unbedingt mehr Freiheit in der Kurswahl ermög­licht werden, um den Schülern eine echte Kurswahl nach ihren Stärken zu ermögli­chen. Nach Verlassen der Schule werden die Schüler auch nur einen Beruf gleichzei­tig ausüben können. Industrie und Wirtschaft haben vor allem Bedarf an Absolventen in den naturwissenschaftlichen Fakultäten. Neben einem einheitlichen Rahmenlehrplan für die Bundesländer Berlin und Bran­denburg ist aber auch eine einheitliche Struktur der Kurswahl wichtig, schließlich sind die Noten der Kurshalbjahre direkter Bestandteil der Abiturnote.