Einheitliche Leistungsbewertung in Berlin und Brandenburg

Beschlossen auf der Sitzung vom 3. 5. 2021

Der Bezirkselternausschuss Reinickendorf fordert die Senatsverwaltung für Bil­dung, Jugend und Familie auf, bei der Neufassung des Rahmenlehrplans für die gymnasiale Oberstufe einheitliche Regelungen zwischen den Bundeslän­dern Berlin und Brandenburg zur Leistungsbewertung festzulegen.

Begründung:

Der derzeitige Entwurf des Rahmenlehrplans für die gymnasiale Oberstufe enthält unter Teil A, Punkt 3 zur Leistungsbewertung nur den Hinweis, „Die konkrete Ausge­staltung der Leistungsbewertung erfolgt auf der Basis landesspezifischer Regelun­gen.“ Diese Formulierung lässt befürchten, dass die Bundesländer trotz gleichem Rahmenlehrplan unterschiedliche Maßstäbe zur Bewertung ansetzen. Da die Kurse der Qualifikationsphase u.U. direkt in die Abiturnote eingehen, halten wir es für wich­tig, dass es zu einem einheitlichen Rahmenlehrplan auch einheitliche Bewertungs­maßstäbe gibt und hier kein Unterschied zwischen den Ländern Berlin und Branden­burg gemacht wird.