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Bekanntmachung

Vorstand 2023/2024

Auf der konstituierenden Sitzung am 09.11.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Der Vorsitzende ist Daniel Eyngorn vom Bertha-von-Suttner-Gymnasium.

Die Stellvertreter sind:
Nizar Ahmadi
Cindy Aßmann
Astrid Bauer-Mecili
Amos Borngesser
Serife-Yesim Dogan
Jennifer Hermann-Mielke
Sahin Ilgin
Sina Köchel
Melissa Mamioglu-Akkoyun
Kathleen Ohnesorge

 

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BEA-Sitzung

Newsletter November/Dezember 2008

Newsletter im PDF-Format

BEA-VORSTAND UND GREMIEN-VERTRETER NEU GEWÄHLT

auf unserer BEA-Sitzung am Montag, 3. November 2008, wurden der Vorstand des BEA-Schule-Reinickendorf sowie die Vertreter in den Bezirks- bzw. Landesgremien neu gewählt. Dabei wurden der Vorsitzende Harald Muschner und der restliche Vorstand mit sehr großer Mehrheit im Amt bestätigt.

Der Bezirk wird im Landeselternausschuss durch Herrn André Schindler und im Landesschulbeirat durch Frau Melanie Hierold vertreten. Die kompletten Wahlergebnisse finden sie auf unserer Homepage
http://www.bea-schule-reinickendorf.de

VORSCHLAG ZUR DISKUSSION DER BERLINER SCHULSTRUKTUR VON SENATOR ZÖLLNER

Bis zum Jahresende 2008 soll Herr Prof. Dr. Zöllner, der Berliner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Abgeordnetenhaus berichten, wie er sich die Weiterentwicklung der Schulstruktur in Berlin vorstellt. Kürzlich hat der Senator dazu erste Gedanken vorgetragen.

Danach sollen in einem ersten Schritt die Haupt- und Realschulen in Berlin zusammengeführt werden. In einem zweiten Schritt sollen dann die Gesamtschulen hinzukommen und zu Regionalschulen vereinigt werden. Diese Schulen sollen allesamt zu gebundenen Ganztagsschulen werden, die durch individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler im Normalfall auf ein Sitzenbleiben verzichten können. Dabei sollen die Gymnasien bestehen bleiben.

Mit der Gründung von Regionalschulen und dem Erhalt der Gymnasien soll das Wahlrecht der Eltern ernst genommen werden. Das Gymnasium soll dadurch selbst eine klare Perspektive für eine Weiterentwicklung bekommen. In allen Schularten soll damit ein Höchstmaß an Durchlässigkeit, innerer Differenzierung und individueller Förderung der Schülerinnen und Schüler sicher gestellt sein.

Der BEA-Schule-Reinickendorf hat sich auf seiner Sitzung am 2. Dezember 2008 den Entwurf vorstellen lassen und darüber diskutiert.

Ausführlichen Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungspolitik/eckpunkte_vorschlag_schulstruktur.pdf

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungspolitik/vorschlag_schulstruktur.pdf

PERSONALKOSTENBUDGETIERUNG (PKB)

Wir alle haben vermutlich schon einmal von der sog. „3%-Regel“ gehört, der Personalkostenbudgetierung (PKB). Doch was das eigentlich bedeutet, und wie die Umsetzung erfolgen sollte, wissen die Wenigsten. Die Grundlagen der PKB werden daher im Folgenden dargestellt:

Schulen, die an der PKB teilnehmen, werden mit 100% des Lehrkräftebedarfs ausgestattet; so soll der Unterricht der Schule gewährleistet werden. Außerdem erhalten diese Schulen ein zusätzliches Budget in Höhe der Kosten von 3% des anerkannten Unterrichtsbedarfs. In der Praxis variiert demnach die Höhe dieses 3%-Budgets an den einzelnen Schulen.

Das Budget wird einer Schule jeweils für ein Kalenderjahr zugewiesen. Nicht verbrauchte Mittel können am Ende eines Jahres in das neue Jahr übertragen werden, sofern diese nicht mehr als 50% des Budgets des Folgejahres betragen.

Die Budgetierung versetzt die Schule in die Lage, bei krankheitsbedingten Ausfällen von Lehrkräften kurzfristig Vertretungskräfte befristet einzustellen. So wird die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schule erhöht.

Wie funktioniert die Personalkostenbudgetierung?

Voraussetzung für die Teilnahme an der PKB ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der zuständigen Schulaufsicht. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den durchschnittlichen Unterrichtsausfall unter 1% abzusenken. Zum Stichtag, dem 1. November des jeweiligen Kalenderjahres, wird dann das 3 prozentige Budget aus dem aktuellen Unterrichtsbedarf ermittelt und gilt dann für das kommende Kalenderjahr. Die errechnete Stundenzahl wird mit dem Betrag von 50,- Euro multipliziert und ergibt die Budgetsumme.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Anerkannter Unterrichtsbedarf gemäß Lehrkräftebedarfsfeststellung:
975 Unterrichtsstunden / Woche
Davon 3% Budget 29,25 Unterrichtsstunden / Woche
Berechnetes Jahresbudget in Stunden: 1.170 Unterrichtsstunden / Jahr
Berechnetes Jahresbudget in Euro 58.500,- € / Jahr

Die Ansätze werden unter Berücksichtigung der 40 Unterrichtswochen pro Jahr berechnet.

Das Budget wird demnach für jede verwendete Vertretungsstunde mit 50,- € belastet.

Welche Möglichkeiten ergeben sich nun, die Vertretung zu gestalten?

Die schnellste und einfachste Möglichkeit, eine Vertretung zu realisieren, besteht darin, dass eine bereits an ihrer Schule tätige teilzeitbeschäftigte Lehrkraft ihre Stundenzahl zeitweise erhöht. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht immer, so dass es zu befristeten Einstellungen kommen muss.

Für eine befristete Einstellung kommen folgende Personen in Frage:

  • Lehrkräfte mit 1. und/oder 2. Staatsprüfung für ein Lehramt
  • Hochschul- / Fachhochschulabsolventen
  • Bachelor-Absolventen und Lehramtsstudenten
  • Andere Studenten
  • Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
  • Wegen Erreichen der Altersgrenze pensionierte Lehrkräfte
  • Ausgeschiedene Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Die Entscheidungsverantwortung für einen Vertretungseinsatz und die entsprechende Eignung für den Unterricht liegt in voller eigener Verantwortung der Schulen.

Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, dass sich die einzelnen Schulen einen eigenen Vertretungspool aufbauen, auf den sie jederzeit zurück greifen können. Dies gewährleistet eine schnellstmögliche Reaktion auf die Vertretungssituation.

Die Vertretung endet durch die Rückkehr des zu vertretenen Lehrers bzw. durch Ablauf des im Vertrag festgelegten Vertretungszeitraumes.

Neben der Organisation von Vertretungsstunden kann das Budget auch für außerunterrichtliche Projekte verwendet werden.

Abschließend ist festzustellen, dass die PKB nur bedingt das Problem „Unterrichtsausfall“ lösen kann. Es ist erforderlich, dass die Schule begleitend an einem Konzept zur Vermeidung von Unterrichtsausfall und zur Optimierung des Einsatzes der vorhandenen Personalmittel arbeitet.

DIESJÄHRIGE REINICKENDORFER GRUNDSCHULMESSE EIN ERFOLG

Am 20.09.2008 veranstalteten der BEA-Kita und der BEA-Schule mit Unterstützung der Schulverwaltung die 3. Reinickendorfer Grundschulmesse. Sie fand, wie im letzten Jahr, im Atrium statt und war erneut ein voller Erfolg. Die Lehrer und Erzieher stellten ihre Schulen, Hortbereiche, Profile, Projekte und Besonderheiten sehr farbenfroh und anschaulich vor. Einige Schulen wurden auch von ihren Fördervereinen begleitet. Das Schulamt, die Senatsaußenstelle und die Schulpsychologie waren mit kompetenten Mitarbeitern dabei. Sie konnten den Eltern in vielen Gesprächen bei etlichen Fragen weiterhelfen. Verschiedene Vorträge zu Themen rund um die Einschulung und ums Lernen rundeten das Angebot der Grundschulmesse ab.

Sowohl die teilnehmenden Schulen als auch die Besucher waren mit dem Vormittag sehr zufrieden. Sie lobten nicht nur das Engagement der Schulen, sondern auch die Veranstalter und bedankten sich für die informativen Vorträge, eine gute Organisation und das Catering durch das Atrium.

Den vielen Schulleitern, Lehrern, Erziehern, den Referenten, den Vertretern des Schulamts, der Senatsaußenstelle, der Schulpsychologie sowie von der AG Sonderschule/Integration/Teilleistungsstörung, vom Landesverband Legasthenie / Dyskalkulie, von den BEAs und vor allem auch den Mitarbeitern des Atriums - allen, die auch in der Vorbereitung viele Stunden aufgewandt haben, sagen der BEA-Kita und der BEA-Schule Reinickendorf im Namen der Eltern herzlichen Dank für diesen gelungenen Vormittag.

PRESSEMITTEILUNG DES LEAK

Das jüngste Urteil vom 27.10. 2008 des Berliner Verfassungsgerichtshof zum Einspruch der Flughafen-Tempelhof Befürworter zeigt nochmals deutlich auf, dass bei Zulässigkeit des Kita-Volksbegehrens der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf für den Berliner Senat rechtlich bindend ist! Diese deutliche Klarstellung der Verfassungsrichter ist für das Kita-Volksbegehren sehr begrüßenswert.

Die Verfassungsrichter stellen in diesem Urteil doch nochmals eindeutig klar, dass der Berliner Senat an erfolgreiche Volksentscheide, bei dem ein Gesetz zur Abstimmung steht, auch rechtlich gebunden ist. Dies ist für das Kita-Volksbegehren ein stärkendes Signal. Denn das Kita-Volksbegehren stellt einen Gesetzentwurf für bessere Bildungsqualität und Bildungschancen in den Kindertagesstätten der Bevölkerung zur Abstimmung dar, bei dem in der Antragsphase zum Volksbegehren ein Rekordergebnis von 66.181 Unterschriften gesammelt wurde. Nach der Unzulässigkeitserklärung durch den Senat am 26. August 2008 haben die Initiatoren des Kita-Volksbegehrens beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Auffassung des Berliner Senats eingelegt. Für den Rechtsstreit ist der LEAK auf Spenden angewiesen.
www.volksbegehren-kita.de
www.leak-berlin.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.prokitaberlin.de

 

V.i.S.d.P.:
Julia Schuleri
Nicole Heyer
Pressebeauftragte
des BEA-Schule-Reinickendorf

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