Veranstaltungen

derzeit sind keine AG-Sitzungen oder sonstige Veranstaltungen geplant

Bekanntmachung

Vorstand 2023/2024

Auf der konstituierenden Sitzung am 09.11.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Der Vorsitzende ist Daniel Eyngorn vom Bertha-von-Suttner-Gymnasium.

Die Stellvertreter sind:
Nizar Ahmadi
Cindy Aßmann
Astrid Bauer-Mecili
Amos Borngesser
Serife-Yesim Dogan
Jennifer Hermann-Mielke
Sahin Ilgin
Sina Köchel
Melissa Mamioglu-Akkoyun
Kathleen Ohnesorge

 

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BEA-Sitzung

Newsletter September 2007

Newsletter im PDF-Format

LIEBE SCHULELTERN IM BEZIRK REINICKENDORF

Zu Beginn des neuen Schuljahres 2007/2008 möchten wir Ihnen unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter mit Hinweisen und Tipps zur Elternarbeit zukommen lassen, in dem wir Sie über das „Büchergeld“ informieren und Sie mit den Rechten und Pflichten von Schule, Schülern und Eltern bekannt machen.

Zusätzlich haben wir Ihnen die aus unserer Sicht wichtigsten Paragraphen des Schulgesetzes zusammengetragen. Die Kurzzusammenfassung ersetzt nicht das Schulgesetz, soll aber ein kleiner Ratgeber für die Eltern sein, die sich bis jetzt noch nicht damit beschäftigt haben und die nicht wissen, was wichtiges darin steht. Wenn Sie genauer nachlesen wollen:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz.pdf

KURS DER VHS-REINICKENDORF: "ELTERNVERTRETER - WAS NUN?"

Die Volkshochschule (VHS) bietet im nächsten Halbjahr diesen Kurs speziell für Elternvertreter an: Kurs-Nummer: Re1010-H, 23.10.-20.11.2007, 5x am Dienstag, 20.00 - 21.30 Uhr in der Buddestraße, kostenfrei. Die Anmeldung kann auch über das Internet erfolgen. http://www.vhs-reinickendorf.de

DER ERSTE ELTERNABEND IM SCHULJAHR

Ein neues Schuljahr hat begonnen und schon steht er an. Innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn muss zum ersten Elternabend eingeladen werden. In bereits bestehenden Klassen laden die Elternvertreter des vergangenen Jahres zum ersten Elternabend ein, in neu gebildeten Klassen erfolgt dies durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.

Dort werden zwei gleichberechtigte Elternvertreter sowie zwei Vertreter für die Klassenkonferenz gewählt. Dabei sind für jedes Kind zwei Stimmen pro Wahl abzugeben, auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend ist (bei mehreren Kindern einer Familie aber nicht mehr als vier Stimmen pro Erziehungsberechtigten). Die gewählten Elternvertreter laden mindestens dreimal im Schuljahr im Einvernehmen mit der Klassenleitung zum Elternabend ein.(§ 89 SchulG)

Die Elternvertreter informieren die Eltern ihrer Klasse regelmäßig über schulische Themen, sodass es zu einem Meinungsaustausch kommen kann. Ebenso nehmen sie die Interessen der Erziehungsberechtigten wahr und vertreten sie gegenüber der Schule und der Schulbehörde. Elternvertreter können sich sowohl in schulische Gremien, wie auch in Bezirks- und Landesgremien wählen lassen.(§ 88 SchulG)

Alle Elternvertreter einer Schule bilden die Gesamtelternvertretung (GEV). Die erste GEV-Sitzung wird spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn von der Schulleitung einberufen. Aus ihrer Mitte wählen die Eltervertreter eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Ebenso werden vier Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt (alle zwei Jahre), sowie zwei Vertreter für den Bezirkselternausschuss (BEA-Schule)! Dieser tagt in Reinickendorf monatlich (ca. 10x im Jahr) Darüber hinaus werden zwei beratende Mitglieder in die Gesamtlehrerkonferenz der Schule, sowie jeweils zwei Vertreter für die Fachkonferenzen gewählt. ( § 90 SchulG)

„BÜCHERGELD“: VERORDNUNG ÜBER DIE LERNMITTEL (LERNMITTEL VO)

Und dann ist da noch das Thema Schulbücher. Sie müssen seit dem Schuljahr 2003/2004 von den Eltern selbst bezahlt werden, allerdings bis maximal 100 Euro pro Schuljahr und Kind.

Ausgenommen sind Familien, die von Sozialhilfe leben, Hartz IV beziehen, Wohngeld erhalten oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, sowie Schüler, die BaföG beziehen. Der Nachweis über den Bezug dieser Leistungen muss rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien vorgelegt werden, bzw. bis spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn des neuen Schuljahres. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die Schulbücher selbst finanziert werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Schulbücher Ihrer Kinder zu finanzieren:

1. Die Selbstfinanzierung

Spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres erhalten Sie von der Schule eine Liste von Büchern, die sie selber über die Buchhandlung bestellen, bezahlen und abholen. Diese Bücher bleiben ihr Eigentum.

2. Der Bücherfonds an ihrer Schule:

Dazu muss es einen Bücherfonds an Ihrer Schule geben. Sie treten diesem für ein Jahr bei und bezahlen dafür z.B. 50 Euro. Dafür erhalten die Teilnehmer die Bücher leihweise für das laufende Schuljahr. Am Ende des Schuljahres geben Sie die Bücher an den Fonds zurück, der diese im nächsten Schuljahr wieder verleihen kann.

!!! WICHTIG: 100 Euro und Schluss !!!

Sind bereits Bücher, Lernhefte oder Arbeitshefte für 100 Euro (Neubeschaffungswert lt. Bücherliste) für die Kinder ihrer Klasse angeschafft worden, müssen sie keine weiteren Lernhefte oder Bücher finanzieren.

Manche Lehrer lieben es, kurz nach Schuljahresbeginn noch ein Arbeitsheft, welches ganz wichtig zum Lernen für die Kinder sei, bei den Eltern zu bestellen. Prüfen Sie sehr genau und lassen sie sich nicht unbedingt darauf ein. Denn die Grenze liegt bei 100 EUR und diese Lehrer hatten sich vermutlich mit Ihren Wünschen schon in ihrer Fachkonferenz nicht erfolgreich durchsetzen können!

Ist nur ein Elternteil mit der zusätzlichen Anschaffung nicht einverstanden ist der Wunsch hinfällig!

RECHTE UND PFLICHTEN VON SCHULE, ELTERN UND SCHÜLERN

Den Umgang in den Schulen zwischen Lehrern und Schülern, sowie zwischen Eltern und Lehrern regelt das Berliner Schulgesetz (Vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2006 (GVBl. S. 299)).

Darüber gibt das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe, das als Bundesgesetz noch über dem Landesgesetzt steht, dort steht im

Kinder und Jugendhilfe Gesetz (KJHG)

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe:

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Schulgesetz

§ 4 Grundsätze für die Verwirklichung:

(1) Die Schule, die Erziehungsberechtigten und die Jugendhilfe wirken bei der Erfüllung des Rechts der Schülerinnen und Schüler auf größtmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten zusammen. Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung ein Höchstmaß an Mitwirkung in Unterricht und Erziehung, damit sie ihren Bildungsweg individuell und eigenverantwortlich gestalten und zur Selbstständigkeit gelangen können.

In beiden Gesetzestexten geht es darum, junge Menschen / Schüler zu selbst denkenden Menschen im Sinne der Demokratie zu erziehen. Und dies am besten gemeinsam durch Schule und Elternhaus, wobei dem Elternhaus mehr Rechte bzw. auch Pflichten damit auferlegt werden.

RECHTE UND PFLICHTEN VON SCHULE, ELTERN UND SCHÜLERN

Berliner Schulgesetz (Vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2006 (GVBl. S. 299))

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz.pdf

Gestaltung von Unterricht und Erziehung

§ 13 Religions- und Weltanschauungsunterricht Schulpflicht

§ 41 Grundsätze

§ 42 Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht

§ 44 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht

§ 45 Durchsetzung der Schulpflicht

Allgemeine Bestimmungen

§ 46 Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler

§ 47 Informationsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten

§ 48 Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken

§ 51 Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung Lernerfolgsbeurteilung, Versetzung, Prüfungen, Anerkennungen

§ 58 Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse

§ 59 Versetzung, Aufrücken, Wiederholung, Überspringen, Kurseinstufung

Maßnahmen bei Erziehungskonflikten

§ 62 Erziehungsmaßnahmen

§ 63 Ordnungsmaßnahmen

Schulpersonal, Schulleitung

§ 67 Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte

§ 68 Schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitwirkung anderer Personen

§ 69 Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters

Schulkonferenz

§ 75 Stellung und Aufgaben

§ 76 Entscheidungs- und Anhörungsrechte

§ 77 Mitglieder

Weitere Konferenzen

§ 81 Klassenkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Semesterkonferenzen

§ 82 Mitglieder

Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule

§ 83 Aufgaben der Schülervertretung

§ 84 Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler

§ 85 Gesamtschülervertretung, Schülerversammlungen

Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule

§ 88 Aufgaben der Elternvertretung

§ 89 Elternversammlungen, Sprecherinnen und Sprecher der

Erziehungsberechtigten

§ 90 Gesamtelternvertretung, Gesamtelternversammlung

Bezirks- und Landesgremien

§ 110 Bezirksausschüsse

§ 111 Bezirksschulbeiräte

§ 114 Landesausschüsse

§ 115 Landesschulbeirat

Gemeinsame Bestimmungen

§ 116 Grundsätze für die Arbeit von Gremien

§ 117 Grundsätze für Wahlen

§ 118 Wahlprüfung

§ 120 Stellung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter

§ 122 Sitzungsprotokolle

IN EIGENER SACHE: ALLE TERMINE AUF EINEN BLICK:

11.09.2007 AG SIT, 19.00 Uhr, Siedlerladen der Borsigsiedlung, Deeper Pfad 2, 13503 Berlin

08.09.2007 14.00 – 18.00 Uhr, der BEA-Vorstand ist mit einem Infostand auf dem Regionalfest Nord, Alt-Wittenau vertreteten

22.09.2007, 10.00 -14.00 Uhr der BEA-Vorstand ist mit einem Infostand bei der 2. Reinickendorfer Grundschulmesse im Atrium,

Senftenberger Ring 97, MV für die Eltern der Schulanfänger 2008/09 und Interessierte:

01.10.2007 BEA, 19.30 Uhr, (Ort wird noch bekannt gegeben)

05.11.2007 BEA, 19.30 Uhr, (Ort wird noch bekannt gegeben)

!!! Neuwahl des Vorstandes!!!

03.12.2007 BEA, 19.30 Uhr, (Ort wird noch bekannt gegeben)

 

V.i.S.d.P.:
Julia Schuleri
Pressebeauftragte
des BEA Reinickendorf

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Gemeinsam arbeiten wir daran, unseren Kindern den besten Start in die Schule zu ermöglichen und dieser fängt bereits in der Kita an!

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Elternfortbildner

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Wie leite ich einen Elternabend oder eine GEV-Versammlung, welche Rechte und Pflichten haben Eltern und Elternvertreter?

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