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Bekanntmachung

Vorstand 2023/2024

Auf der konstituierenden Sitzung am 09.11.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Der Vorsitzende ist Daniel Eyngorn vom Bertha-von-Suttner-Gymnasium.

Die Stellvertreter sind:
Nizar Ahmadi
Cindy Aßmann
Astrid Bauer-Mecili
Amos Borngesser
Serife-Yesim Dogan
Jennifer Hermann-Mielke
Sahin Ilgin
Sina Köchel
Melissa Mamioglu-Akkoyun
Kathleen Ohnesorge

 

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BEA-Sitzung

Nächste Sitzung:

  • Montag, den 8. April 2024
  • 19:30 Uhr - 21:30 Uhr
  • Charlie-Chaplin-Grundschule
    Wilhelmsruher Damm 90-94,13439 Berlin


Sondernewsletter September 2010

Newsletter im PDF-Format

"VERÄNDERUNG DER AUSWAHLKRITERIEN FÜR ANMELDUNGEN

AN ÜBERNACHGEFRAGTEN BERLINER OBERSCHULEN"

In Berlin verändern sich mit der neuen Schulstruktur im Schuljahr 2010/2011 die Auswahlkriterien an berliner Gymnasien und den, in diesem Schuljahr neu eingeführten, Integrierten Sekundarschulen, im Fall einer Übernachfrage von Anmeldungen.

Es ist von besonderer Relevanz, dass die Grundschulen noch vor dem Anmeldezeitraum konkret über die Profile und Aufnahmekriterien der Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen des Bezirks und auch berlinweit informiert werden, vor allem, da es vielfältige Änderungen der Sekundarstufe I Verordnung (SekIVO) bezüglich des Übergangsverfahrens von Jahrgangsstufe 6 zur Jahrgangsstufe 7 gegeben hat.

Mit den Änderungen der Schulstruktur, ist es zur ausdrücklichen Aufgabe der Grundschulen geworden, Eltern und Schüler über die bestehenden Möglichkeiten des Schulbesuchverlaufes an der Oberschule zu informieren und zu beraten.

Des Weiteren muss den Eltern von Schülern der sechsten Klassenstufe in den Grundschulen explizit bekannt gemacht und erklärt werden, worauf es bei den Auswahlkriterien der zukünftigen Oberschule, neben der Förderprognose (ursprüngliche Grundschulempfehlung) der Grundschule, ankommt und die Förderprognose muss auf die Auswahlkriterien ausgerichtet werden.

AUSWAHLKRITERIEN KÖNNEN ZUM BEISPIEL FOLGENDE SEIN1[1]:

1. SCHULPROFIL: Passt der zukünftige Schüler zu dem Schulprofil?
2. NOTENDURCHSCHNITT: Steht der Notendurchschnitt des Schülers für die Oberschule im Vordergrund?
3. TESTVERFAHREN Erfolgt ein „Eignungstest“ oder „Eignungsgespräch“ vor der Aufnahme?
4. KOMPETENZEN Sind die bisher erworbenen Kompetenzen derSchüler für bestimmte Klassen von Relevanz?
5. INTERESSEN Entsprechen besondere Interessen dem Schulprofil?
6. FREMDSPRACHEN Entspricht die erste und/oder zweite Fremdsprache dem Schulprofil oder einem bestimmten Klassenzug?
     
[1] Um derartige Selektions- beziehungsweise Auswahlverfahren der sich bewerbenden Schüler durchzuführen, muss eine Rechtssicherheit erstellt werden. Hierfür werden die eingereichten „Aufnahmekriterien von der Rechtsabteilung der Senatsverwaltung geprüft, um eine juristische Absicherung gegen Einsprüche bei Ablehnung abzusichern.

Die festgelegten Kriterien können sich somit entweder auf das Schulprofil im Allgemeinen beziehen oder auf einen bestimmten Schwerpunkt einer Klasse. Hat zum Beispiel eine Schule Klassenzüge mit verschiedenen Schwerpunkten (Fremdsprache, Naturwissenschaften, Musik/Kunst etc.), so variieren die definierten Auswahlkriterien dementsprechend.

Mit der Festlegung eines bestimmten Notendurchschnitts (Numerus Clausus) sollte an den Schulen vorsichtig umgegangen werden, da dieses einerseits Elitenbildung zur Folge haben könnte und „schwächere“ Schüler durch das Losverfahren ausgewählt werden, wodurch zu hohe Leistungsdifferenzen entstünden. Andererseits könnte darin das Risiko bestehen, dass sich nur ein geringer Prozentsatz mit dem festgelegten Notendurchschnitt bewerben könnte und die verbleibenden Plätze durch das Los Schülern zugeteilt werden, die den Kriterien nicht entsprechen.

MITWIRKUNG VON ELTERN UND SCHÜLER BEI DER KRITERIENAUSWAHL

Da in dem Gremium der Schulkonferenz die gewählten Schüler und Eltern ein Mitspracherecht haben, ist es von Vorteil, wenn diese beiden Personengruppen aus der Schulkonferenz, neben der Schulleitung und Lehrkörpern, aktiv an dem Herausarbeiten der Auswahlkriterien frühzeitig beteiligt sind. Die Beteiligung von Schüler und Eltern an der Erstellung der Auswahlkriterien ist sehr wichtig, da es um die Zukunft der jeweiligen Schule und um die zukünftige Zusammensetzung der Schülerschaft geht.

INKRAFTTRETEN DER AUSWAHLKRITERIEN

Die festgelegten Auswahlkriterien treten in Kraft, wenn ein Gymnasium oder eine Integrierte Sekundarschule eine höhere Nachfrage als vorhandene Zahl an Plätzen aufweist.

Bei der Schulplatzvergabe werden in Zukunft die Integrationskinder auf jeden Fall in der gewählten Schule, unabhängig von der Nachfrage und den Auswahlkrierien, an der Schule aufgenommen. Wie viele Schüler in einer siebten Jahrgangsstufe aufgenommen werden, wird durch die Schule und den Schulträger festgelegt.
Die Auswahlkriterien an übernachgefragten Schulen beziehen sich auf den Erstwunsch und auch auf den zweiten oder dritten Schulwunsch, falls die ausgewählten Schulen ebenfalls eine größere Nachfrage als vorhandene Plätze aufweisen.

Da das Wohnortprinzip aufgehoben ist, besteht die Eventualität, dass einem Schüler, der keine Aufnahme an einer der bevorzugten Schulen erhält, eine Schule mit dem gewünschten Profil in einem anderen Bezirk zugewiesen wird.

BEISPIEL DER PROZENTUALEN VERTEILUNG DER SCHÜLER

Die prozentuale Verteilung der Schulplätze könnte folgendermaßen aussehen: Es gibt 100 vorhandene Plätze in der Jahrgangsstufe. Von diesen 100 Plätzen werden zum Beispiel 10%, d.h. 10 Plätze an Integrationskinder vergeben. Demzufolge sind es 90 verbleibende Plätze, die auf 10% Härtefälle (z.B. Geschwisterkinder), 60% der Schüler mit Profilen, die den Auswahlkriterien entsprechen und 30% der Schüler, die durch das Losverfahren ausgewählt wurden, verteilt werden. 

ABGABEZEITPUNKT DER ERSTELLTEN AUFNAHMEKRITERIEN

Welche Auswahlkriterien für die Gymnasien und Sekundarschulen wichtig sind und welche Schwerpunkte gesetzt werden, muss anhand des jeweiligen Schulprogramms und des Schulprofils erarbeitet und von der Schulkonferenz bis zum 12. November 2010 beschlossen und bei der Schulaufsicht eingereicht werden.

Andrea Roy

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V.i.S.d.P.:
Nicole Heyer und Andrea Roy
Pressebeauftragte
des BEA-Schule-Reinickendorf

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