Rechte und Pflichten von Eltern(vertretern)
RECHTE UND PFLICHTEN VON SCHULE, ELTERN UND SCHÜLERN
Den Umgang in den Schulen zwischen Lehrern und Schülern, sowie zwischen Eltern und Lehrern regelt das Berliner Schulgesetz (Vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2006 (GVBl. S. 299)).
Darüber gibt es das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe, das als Bundesgesetz noch über dem Schulgesetz (ein Landesgesetz) steht und grundsätzliches in den nachfolgenden Paragraphen regelt:
Kinder und Jugendhilfe Gesetz (KJHG)
- § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe:
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Diesen Paragraphen muss sich auch das Schulgesetz des Landes Berlin unterwerfen und nimmt die Vorgaben in den nachfolgenden Punkten auf
Schulgesetz
- § 4 Grundsätze für die Verwirklichung:
(1) Die Schule, die Erziehungsberechtigten und die Jugendhilfe wirken bei der Erfüllung des Rechts der Schülerinnen und Schüler auf größtmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten zusammen. Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung ein Höchstmaß an Mitwirkung in Unterricht und Erziehung, damit sie ihren Bildungsweg individuell und eigenverantwortlich gestalten und zur Selbstständigkeit gelangen können.
In beiden Gesetzestexten geht es darum, junge Menschen / Schüler zu selbst denkenden Menschen im Sinne der Demokratie zu erziehen. Und dies am besten gemeinsam durch Schule und Elternhaus, wobei dem Elternhaus mehr Rechte bzw. auch Pflichten damit auferlegt werden.
Auszüge der Paragraphen des Berliner Schulgesetzes
Der nachfolgende Abschnitt zeigt einen Überblick über das Berliner Schulgesetz (Vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2006 (GVBl. S. 299)), das hier genau nachzulesen ist.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz.pdf
Gestaltung von Unterricht und Erziehung
§ 13 Religions- und Weltanschauungsunterricht Schulpflicht
§ 41 Grundsätze
§ 42 Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht
§ 44 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
§ 45 Durchsetzung der Schulpflicht
Allgemeine Bestimmungen
§ 46 Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
§ 47 Informationsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten
§ 48 Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
§ 51 Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung Lernerfolgsbeurteilung, Versetzung, Prüfungen, Anerkennungen
§ 58 Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse
§ 59 Versetzung, Aufrücken, Wiederholung, Überspringen, Kurseinstufung
Maßnahmen bei Erziehungskonflikten
§ 62 Erziehungsmaßnahmen
§ 63 Ordnungsmaßnahmen
Schulpersonal, Schulleitung
§ 67 Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte
§ 68 Schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitwirkung anderer Personen
§ 69 Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters
Schulkonferenz
§ 75 Stellung und Aufgaben
§ 76 Entscheidungs- und Anhörungsrechte
§ 77 Mitglieder
Weitere Konferenzen
§ 81 Klassenkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Semesterkonferenzen
§ 82 Mitglieder
Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
§ 83 Aufgaben der Schülervertretung
§ 84 Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler
§ 85 Gesamtschülervertretung, Schülerversammlungen
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
§ 88 Aufgaben der Elternvertretung
§ 89 Elternversammlungen, Sprecherinnen und Sprecher der
Erziehungsberechtigten
§ 90 Gesamtelternvertretung, Gesamtelternversammlung
Bezirks- und Landesgremien
§ 110 Bezirksausschüsse
§ 111 Bezirksschulbeiräte
§ 114 Landesausschüsse
§ 115 Landesschulbeirat
Gemeinsame Bestimmungen
§ 116 Grundsätze für die Arbeit von Gremien
§ 117 Grundsätze für Wahlen
§ 118 Wahlprüfung
§ 120 Stellung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter
§ 122 Sitzungsprotokolle