Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung (GEV). Sie ist somit das höchste Elterngremium der Schule und vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule.

Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder

  • eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter,
  • vier Mitglieder der Schulkonferenz,
  • zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
  • je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
  • je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler

Die beratenden Mitglieder haben in den o.g. Konferenzen Rederecht aber kein Stimmrecht (wie die beratenden Mitglieder der Lehrer und Schülervertretung in der GEV).

Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.

Eine Gesamtelternvertretung wird nicht gebildet, wenn weniger als drei Elternversammlungen (d.h. weniger als drei Klassen) bestehen. In diesem Fall werden die Aufgaben der Gesamtelternvertretung durch die Versammlung aller Erziehungsberechtigten der zu Schuljahresbeginn minderjährigen Schülerinnen und Schüler der Schule (Gesamtelternversammlung) wahrgenommen

Die GEV ist kein Gremium im Sinne des Schulgesetzes.