Kiezrunde

Die Kiezrunde wird auf Grundlage des §78 des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz, Bundesgesetz, auch "Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII" genannt) gebildet.
In der Kiezrunde sitzen alle Träger der Jugendhilfe, sowohl staatliche als auch Freie Träger zusammen, um die Arbeit auf kommunaler Ebene abzustimmen.