Schulabschlüsse an Förderzentren

Beschlossen auf der Sitzung vom 4. 7. 2016

„Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, den diskriminierenden Begriff „Vergleichbarkeit mit der Berufsbildungsreife“ bei den an Förderzentren abgelegten Schulabschlüssen zu streichen und diesen Kindern den eigentlichen Schulabschluss als Ausdruck der gelebten Inklusion zu geben.“

Begründung:

Wir empfinden den Begriff „Vergleichbarkeit mit der“ als diskriminierend. Gleichzeitig gibt es seit der Umbenennung der Abschlüsse keinen Grund mehr für diesen Zusatz, der bei nicht an Hauptschulen abgelegten Hauptschulabschlüssen noch Sinn gemacht hat. Auch den Schülern an den Förderzentren den normalen Abschluss der Berufsbildungsreife zu erteilen, würde hier für ein besseres Gleichheitsgefühl gegenüber den Schülern, die diesen Abschluss an Sekundarschulen erreichen, vermitteln.